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Arbeiten nach DIN 4109
Der Bewohner erwartet in seiner Wohnung einen Schutz vor Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit. Schallschutz gilt daher als ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Die gesetzlichen Regelungen zum Schallschutz sind in der DIN 4109 festgelegt. Darin heißt es dazu wie folgt: „In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.“ Wir verwenden für unsere Arbeiten ausschließlich Schallschutzrohrsysteme, um für ein ruhiges Wohnen zu sorgen. Zusätzlich werden die Rohre mit einem Schutzschlauch isoliert und gedämmt, sodass die Rohre komplett von allen Wänden oder Böden entkoppelt sind. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit viel Erfahrung und nach den Vorgaben dieser Norm, was uns immer wieder hoch zufriedene Kunden beschert.